Liebe Studierende,
aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme in die Klausur des Bereichs vom 20.2.2020 in diesem Semester nicht möglich. Sofern die Beschränkungen dies zulassen werden Sie im nächsten Semester die Möglichkeit haben, Einsicht in die Klausur vom 20.2.2020 (wie auch die kommende Klausur am 21.7.2020) zu nehmen.
Gemäß §2 (4) Nr. 3 und 5 der Teil-Rahmenprüfungsordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainzfür die Durchführung eines vorwiegend digitalen Semesters sind in diesem Semester sowohl die Wiederholungs- als auch die Einsicht-/Einspruchsfristen ausgesetzt. Dies bedeutet für Sie:
- Falls Sie im letzten Semester durch die Klausur durchgefallen sind und unbedingt eine Einsicht vor der Wiederholung der Prüfung wünschen, können Sie Ihre Prüfungswiederholung erst am Ende des Wintersemesters 20/21 schreiben. Es besteht keine Pflicht, die Wiederholungsprüfung im Juli zu schreiben.
- Falls Sie nach der Klausureinsicht Widerspruch gegen Ihr Prüfungsergebnis einlegen wollen, können Sie dies im Wintersemester fristgerecht tun.
Der Bereich IB entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten. Viel Erfolg bei Ihren Prüfungen.